München nennt grundsätzlich eine Anmeldefrist von 14 Tagen. Die Stadt erläutert außerdem eine Drei-Monats-Ausnahme für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die in Deutschland nicht gemeldet sind. Prüfen Sie, wie die Regel für Ihre geplante Aufenthaltsdauer gilt.
Auf einen Blick
- Frist
- Grundsätzlich 14 Tage; für manche bisher im Ausland lebende und in Deutschland nicht gemeldete Personen nennt München eine Drei-Monats-Ausnahme.
- Online-Anmeldung
- Nur für die Hauptwohnung; der Einzug muss bereits erfolgt sein.
- Wohnungsnachweis
- Wohnungsgeberbestätigung mitbringen. Für den Fall ihres Fehlens gibt es ein eigenes Formular.
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Die Münchner Frist hat eine wichtige Ausnahme für Personen aus dem Ausland
Die Stadt nennt als allgemeine Regel die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug. Auf der Dienstleistungsseite steht außerdem, dass Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die in Deutschland nicht gemeldet sind, erst nach drei Monaten meldepflichtig werden. Wenn Sie länger bleiben, klären Sie mit dem zuständigen Bürgerbüro, wann die Zwei-Wochen-Frist in Ihrem Fall beginnt.
Der Online-Weg gilt nur für die Hauptwohnung
München bietet einen Online-Dienst und die persönliche Anmeldung im Bürgerbüro. Online kann nur eine Hauptwohnung angemeldet werden; eine Nebenwohnung ist über diesen Dienst nicht möglich. Vor dem tatsächlichen Einzug kann keine Anmeldung erfolgen.
Die Voraussetzungen für die Online-Identifizierung können sich ändern. Prüfen Sie auf der Stadtseite und beim verlinkten nationalen Dienst, ob Ihre Unterlagen und Situation passen.
Bringen Sie die Wohnungsgeberbestätigung mit
Die Stadt verlangt gültige Ausweise aller meldepflichtigen Personen und eine Bestätigung des Wohnungsgebers oder Eigentümers über den Bezug der Wohnung. München stellt auch ein Formular bereit, wenn die Bestätigung fehlt. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Mietvertrag sie ersetzt.
Wenn mehrere Personen umziehen, prüfen Sie die Hinweise der Stadt zum Haushalt und bereiten Sie die Unterlagen für jede Person vor.
Meldebestätigung für die Steuer-ID aufbewahren
Nach einer erstmaligen Anmeldung in Deutschland wird die Steuer-ID laut München normalerweise automatisch nach etwa zwei bis vier Wochen durch das Bundeszentralamt für Steuern per Post versandt. Prüfen Sie vollständige Namen und genaue Anschrift und beschriften Sie den Briefkasten eindeutig.
Die Anmeldung erfasst eine Anschrift. Sie erteilt weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis.
Häufige Fragen
Beginnt die 14-Tage-Frist immer am Tag meiner Ankunft in München?
München beschreibt eine Ausnahme für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die in Deutschland nicht gemeldet sind: Ihre Pflicht beginnt erst nach drei Monaten. Wenn Ihr Aufenthalt länger dauern könnte, fragen Sie die Stadt, wann die Zwei-Wochen-Frist für Ihren Fall gilt.
Kann ich mich anmelden, bevor ich in die Wohnung einziehe?
Nein. Laut München müssen Sie bereits eingezogen sein; ein zukünftiges Einzugsdatum ist nicht zulässig.
Kann ich online eine Nebenwohnung anmelden?
Nein. Der Online-Dienst Münchens gilt nur für eine Hauptwohnung. Prüfen Sie für andere Fälle das aktuelle persönliche Verfahren der Stadt.
Was mache ich, wenn mir die Wohnungsgeberbestätigung noch fehlt?
München stellt eine eigene Erklärung für eine fehlende Bestätigung bereit. Folgen Sie den Hinweisen der Stadt; der Mietvertrag ist nicht automatisch ein Ersatz.
Offizielle Quellen
Zuerst lesen
- Landeshauptstadt München: Wohnsitz anmeldenMünchner Fristen, Ausnahmen, Wege, Unterlagen und Folgeschritte
- Offizieller Online-Dienst zur WohnsitzanmeldungEinstieg zum Online-Antrag; Voraussetzungen hängen vom Fall ab
Die Regeln können je nach Staatsangehörigkeit, Arbeit oder Studium und Stadt abweichen. Prüfen Sie die Anforderungen vor dem nächsten Schritt bei der zuständigen Behörde.
