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Diese Seite behandelt Nicht-EU-Führerscheine, sofern nichts anderes steht. EU/EWR-Führerscheine folgen EU-Regeln, und die gelesenen amtlichen Seiten regeln nicht jeden Fall. Prüfen Sie daher bei der Fahrerlaubnisbehörde, bevor Sie sich auf eine Frist verlassen.
Auf einen Blick
- Deutschland
- 6 Monate nach Anmeldung; Anlage 11 vereinfacht; bis 14 Wochen (München)
- Spanien
- 6 Monate ab Wohnsitz; nur convenio-Länder; etwa 6 Wochen
- Italien
- 1 Jahr ab Wohnsitz; Gegenseitigkeitsländer; keine Prüfung bei Standardumwandlung
- Niederlande
- 185 Tage; EU/EWR, Abkommensländer oder 30-%-Regelung; mindestens 15 Werktage
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Vier Fristen, vier Startpunkte
Deutschland: Ein Nicht-EU/EWR-Führerschein gilt sechs Monate nach der Anmeldung des Hauptwohnsitzes, und die Frist ist nicht verlängerbar. Spanien: Laut DGT höchstens sechs Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den gewöhnlichen Wohnsitz erwerben. Italien: bis zu einem Jahr ab Wohnsitznahme. Niederlande: bis 185 Tage nach Beginn des Wohnens, danach dürfen Sie auch bei laufendem Umtausch nicht damit fahren.
Die Fristen beginnen mit verschiedenen Ereignissen, daher kann eine frühe Adressanmeldung in Deutschland oder den Niederlanden den Countdown früher starten, als Sie erwarten.
Wer umtauschen kann
Deutschland wandelt Führerscheine aus Anlage-11-Staaten (zum Beispiel Schweiz, Israel, Kanada, Australien und viele US-Bundesstaaten) vereinfacht um und verlangt für andere Nicht-EU/EWR-Staaten theoretische und praktische Prüfungen. Spanien tauscht nur Führerscheine aus Ländern mit convenio um, sonst brauchen Sie einen neuen spanischen. Italien wandelt nur Führerscheine aus Ländern mit Gegenseitigkeitsabkommen um.
Die Niederlande akzeptieren EU/EWR-Führerscheine und solche aus aufgeführten Abkommensländern wie Japan, Südkorea, Singapur, Taiwan, dem Vereinigten Königreich und Israel, und wer unter die 30-%-Regelung fällt, kann mit dem Bescheid der Belastingdienst einen Führerschein aus jedem Land umtauschen. Sonst legen Sie die CBR-Prüfungen in Theorie und Praxis ab.
Prüfungen, ärztliche Nachweise und Gebühren
Spanien beschreibt einen direkten Umtausch ohne Prüfung für die Klassen A1, A, B und B+E, während C, D, C+E und D+E eine praktische und manchmal eine theoretische Prüfung brauchen, dazu ein ärztliches Gutachten mit 90 Tagen Gültigkeit. Italiens Standardumwandlung erfordert keine Fahrprüfung, aber ein ärztliches Zeugnis, höchstens drei Monate alt von einem zugelassenen Arzt oder sechs Monate von der CML, und nach sechs Jahren Wohnsitz kann das Amt Prüfungen verlangen.
München nennt Gebühren von 37,50 € bis 45,90 € je nach Prüfung und Probezeit, und die deutschen Anforderungen an Gutachten und Sehtest hängen von der Klasse ab. Die Seite aus Friaul-Julisch Venetien nennt für Italien 10,20 € Gebühr plus 32,00 € Stempelsteuer, die spanische Gebührenseite zeigt Platzhalterbeträge, und eine niederländische Gebühr haben wir nicht bestätigt.
Was überall gleich ist
Der Führerschein muss gültig sein, vor dem Zuzug erworben und bei Ausstellung des neuen abgegeben werden, und oft ist eine beglaubigte Übersetzung nötig. Lern- und vorläufige Führerscheine werden in der Regel nicht anerkannt, und ein Führerschein, den Sie erworben haben, als Sie schon im Land wohnten, wird nicht anerkannt.
In keinem der vier Länder dürfen Sie einfach unbegrenzt mit einem Nicht-EU-Führerschein weiterfahren.
Häufige Fragen
Welches Land gibt am meisten Zeit mit einem Nicht-EU-Führerschein?
Italien mit bis zu einem Jahr ab Wohnsitznahme. Deutschland und Spanien erlauben sechs Monate und die Niederlande 185 Tage, jeweils ab einem anderen Startpunkt.
Kann ich eine Verlängerung beantragen?
Deutschland sagt, das Sechsmonatsrecht sei nicht verlängerbar, mit einem gebührenpflichtigen Sonderfall bei Aufenthalt von höchstens 12 Monaten. Die gelesenen spanischen, italienischen und niederländischen Seiten beschreiben keine Verlängerung.
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen?
Nicht beim Standardumtausch in Spanien (Klassen A1, A, B, B+E) oder Italien, und in Deutschland bei Anlage-11-Staaten in der Regel nicht. Sonst gelten Prüfungen, etwa in Deutschland für andere Nicht-EU/EWR-Staaten und in den Niederlanden, wenn es keinen Umtauschweg gibt.
Gelten diese Regeln auch für EU-Führerscheine?
Nein. Diese Seite behandelt Nicht-EU-Führerscheine. EU/EWR-Führerscheine folgen EU-Regeln, die niederländische RDW nennt etwa eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, prüfen Sie daher bei der Behörde in Ihrem neuen Land.
Offizielle Quellen
Zuerst lesen
- LABO Berlin: recognition of non-EU driving licencesSechsmonatsgrenze und Anerkennung
- City of Munich: converting a foreign driving licenceUnterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeit in München
- DGT: moving to Spain from outside the EUSechsmonatsgrenze für Nicht-EU-Führerscheine
- DGT: exchange of permits from other countriesUmtauschbedingungen und Ausschlüsse
- Portale dell’Automobilista: conversione patente esteraEinjahresregel, Bedingungen und Unterlagen
- Regione FVG: conversion of foreign licencesGebühr und regionale Bestätigung
- RDW: driving with a foreign licence185-Tage-Regel und EU/EWR-Gültigkeit
- RDW: exchanging a foreign licenceUmtauschbedingungen und Bearbeitungszeit
Die Regeln können je nach Staatsangehörigkeit, Arbeit oder Studium und Stadt abweichen. Prüfen Sie die Anforderungen vor dem nächsten Schritt bei der zuständigen Behörde.
