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Diese Route gilt für EU-, EWR- und Schweizer Bürger. Nicht-EU-Angehörige und Familienmitglieder müssen zuerst die niederländischen Einreise- und Aufenthaltsregeln prüfen, denn ein deutscher Titel ist kein niederländischer.
Auf einen Blick
- Deutschland
- Abmeldung binnen 2 Wochen nach dem Auszug
- Niederlande
- BRP-Eintragung bei über 4 Monaten; in der Regel binnen 5 Tagen
- Aufenthaltserlaubnis
- Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger nicht nötig
- Krankenversicherung
- Binnen 4 Monaten nach der Ankunft
Ihre Checkliste
Erste Schritte
Ihre Checkliste bleibt auf diesem Gerät.
Vor der Abreise aus Deutschland
Bewahren Sie Ihr Auszugsdatum und die Abmeldebestätigung auf, dazu Kopien von Ausweis-, Beschäftigungs- und Versicherungsunterlagen. Informieren Sie Arbeitgeber, Versicherer, Bank und Leistungsträger, soweit relevant. Behalten Sie eine weitere deutsche Wohnung, fragen Sie Ihre Meldebehörde, welche Meldepflichten bleiben.
Krankenversicherung beim Grenzwechsel
Die Krankenversicherung ist für in Deutschland Wohnende Pflicht. Fragen Sie Ihren Versicherer deshalb vor der Abmeldung, was mit Ihrem Schutz geschieht: Er kann automatisch enden, oder Sie müssen anderen Versicherungsschutz nachweisen. In den Niederlanden sagt Government.nl, dass Sie binnen vier Monaten nach dem Zuzug eine Krankenversicherung abschließen müssen; ohne Police droht eine Geldbuße, und Sie zahlen Ihre Behandlungskosten selbst.
Eine EHIC deckt notwendige Behandlung nur bei vorübergehenden Aufenthalten und ist kein allgemeiner Plan für einen dauerhaften Umzug. Welches Land Sozialversicherungsbeiträge erhebt und wo Sie steuerlich ansässig sind, folgt eigenen Regeln. Fragen Sie die zuständigen Stellen, statt anzunehmen, dass Ihre deutschen Regelungen weitergelten.
Nach der Ankunft: BRP und BSN
Die BRP erfasst Ihre Adresse in den Niederlanden. Sie gewährt keine Aufenthaltserlaubnis und entscheidet weder über steuerliche Ansässigkeit noch über die Krankenversicherung. Die meisten Gemeinden arbeiten mit Terminen, und jedes sich eintragende Familienmitglied erscheint persönlich.
Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben, behalten Sie Ihre deutsche Steuer-ID. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich nicht durch den Umzug. Die BSN ist eine eigene niederländische Nummer für Steuern, Arbeit, Gesundheitsversorgung und DigiD.
Häufige Fragen
Muss ich mich beim Umzug in die Niederlande in Deutschland abmelden?
Geben Sie eine deutsche Wohnung auf und beziehen in Deutschland keine andere, verlangt § 17 BMG die Abmeldung binnen zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vor der Abreise. Behalten Sie eine weitere deutsche Wohnung, fragen Sie Ihre Meldebehörde.
Wie schnell muss ich mich in die BRP eintragen?
NetherlandsWorldwide und Government.nl sagen, Sie sollen sich persönlich eintragen, in der Regel binnen fünf Tagen nach der Ankunft, wenn Sie länger als vier Monate in den Niederlanden leben.
Ändert sich meine deutsche Steuer-ID?
Nein. Die Steuer-ID gilt ein Leben lang und ändert sich nicht durch einen Umzug. Zusätzlich erhalten Sie bei der Eintragung eine niederländische BSN.
Offizielle Quellen
Zuerst lesen
- Federal Registration Act (BMG), section 17Deregistration within two weeks of moving out
- Your Europe: residence rightsFree movement and the three-month rule
- NetherlandsWorldwide: when to registerFour-month threshold and BRP registration
- Government.nl: staying longer than three monthsConditions for staying beyond three months
- IND: EU, EEA and Swiss citizensNo Dutch residence permit for EU citizens
- Government.nl: health insurance after movingTaking out Dutch health insurance
- Your Europe: social-security coverage abroadWhich country covers social security
- Your Europe: health cover when living abroadHealth cover when moving
- Your Europe: income taxes abroadIncome tax across borders
Die Regeln können je nach Staatsangehörigkeit, Arbeit oder Studium und Stadt abweichen. Prüfen Sie die Anforderungen vor dem nächsten Schritt bei der zuständigen Behörde.
