Auf dieser Seite
Dieser Leitfaden behandelt das Hamburger Verfahren für Menschen, die aus dem Ausland nach Hamburg ziehen. Er ersetzt weder den nationalen Aufenthaltsweg noch die aktuelle Serviceseite der Stadt.
Auf einen Blick
- Geltungsbereich
- Zuzug nach Hamburg aus dem Ausland, in der Regel für mehr als drei Monate.
- Anwesenheit
- Die anzumeldenden Personen müssen persönlich erscheinen.
- Gebühr
- Hamburg nennt derzeit 16 €; prüfen Sie den aktuellen Betrag vor dem Termin.
- Rechtsgrundlage
- § 17 und § 19 Bundesmeldegesetz
- Abmeldung beim Verlassen Deutschlands
- Binnen zwei Wochen nach dem Auszug
Ihre Checkliste
Erste Schritte
Ihre Checkliste bleibt auf diesem Gerät.
Hamburg hat einen eigenen Weg für Zuzüge aus dem Ausland
Hamburg trennt den Service für Zuzüge aus dem Ausland von gewöhnlichen Adressänderungen. Die Seite der Stadt beschreibt den Weg für Menschen, die länger als drei Monate in Hamburg wohnen werden; beginnen Sie dort, wenn es Ihre erste deutsche Adresse ist.
Die Anmeldung erfasst die Adresse. Sie verleiht kein Visum, keinen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis; den nationalen Weg für Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Zweck müssen Sie getrennt prüfen.
Vor der Anreise zum Amt buchen
Der Service läuft über die zuständige Hamburger Dienststelle für Einwohnerangelegenheiten, und die Stadt bittet um Terminvereinbarung. Bewahren Sie die Buchungsbestätigung auf und prüfen Sie Adresse, Öffnungsbedingungen und akzeptierte Ausweisdokumente auf der aktuellen Seite.
Ein städtischer Termin ersetzt keinen Termin bei der Ausländerbehörde. Nicht-EU-Zuziehende brauchen unter Umständen einen zusätzlichen Termin bei der Ausländerbehörde.
Wohnungsnachweis und alle anzumeldenden Personen mitbringen
Bereiten Sie die offizielle Wohnungsgeberbestätigung und Ausweisdokumente für jede anzumeldende Person vor. Ein Mietvertrag ersetzt die Bestätigung des Wohnungsgebers nicht automatisch.
Ausländische Personenstandsurkunden können für den weiteren Aufenthaltsvorgang relevant sein. Fragen Sie vor dem Termin die Stadt oder die zuständige nationale Behörde nach Übersetzung oder Legalisation.
Das Ergebnis für die nächsten Schritte in Deutschland aufbewahren
Die Meldebestätigung wird häufig für Steuern, Bankkonto, Arbeitsverhältnis und Versicherungen benötigt. Prüfen Sie sie sofort auf Schreib- und Adressfehler.
Ändert sich Ihre Lage, nutzen Sie den aktuellen Weg der Stadt für Ummeldung oder Abmeldung und gehen Sie nicht davon aus, dass die Erstanmeldung automatisch jede Stelle aktualisiert.
Was das Bundesrecht sagt
Die Hamburger Serviceseite nennt keine Frist, daher ist die bundesrechtliche Regel der Maßstab. Nach § 17 des Bundesmeldegesetzes muss sich bei der Meldebehörde anmelden, wer eine Wohnung bezieht, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Wer eine Wohnung aufgibt, ohne in Deutschland eine neue zu beziehen, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden.
Nach § 19 muss der Wohnungsgeber bei der Anmeldung mitwirken und den Einzug innerhalb dieser Frist bestätigen. Die Bestätigung nennt den Wohnungsgeber (und den Eigentümer, falls abweichend), das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die meldepflichtigen Personen.
Häufige Fragen
Wer sollte den Hamburger Service für Zuzüge aus dem Ausland nutzen?
Hamburg beschreibt ihn für Menschen, die aus dem Ausland in die Stadt ziehen und dort länger als drei Monate wohnen wollen. Prüfen Sie den aktuellen Geltungsbereich auf der Seite der Stadt, wenn Ihr Aufenthalt kürzer oder nur vorübergehend ist.
Brauche ich einen Termin?
Die Serviceseite der Stadt verweist Antragsteller auf einen Termin bei der zuständigen Dienststelle für Einwohnerangelegenheiten. Prüfen Sie auf der aktuellen Seite die richtige Dienststelle und die Verfügbarkeit.
Welchen Wohnungsnachweis soll ich mitbringen?
Bringen Sie die offizielle Wohnungsgeberbestätigung mit. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Mietvertrag allein die Bestätigung des Wohnungsgebers ersetzt.
Wie hoch ist die Hamburger Anmeldegebühr?
Die Seite der Stadt nennt derzeit eine Gebühr von 16 €. Prüfen Sie den Betrag auf der aktuellen Serviceseite, bevor Sie zum Termin gehen.
Ist die Zwei-Wochen-Frist eine städtische Regel?
Nein. Sie stammt aus § 17 des Bundesmeldegesetzes und gilt daher in jeder deutschen Stadt. Den Buchungsablauf finden Sie auf der Seite Ihrer Stadt.
Offizielle Quellen
Zuerst lesen
- City of Hamburg: report a move to Hamburg from abroadHamburg-spezifischer Geltungsbereich, Terminweg, Anwesenheit, Wohnungsnachweis und Gebühr
- Bundesmeldegesetz § 17: Anmeldung, AbmeldungAnmeldepflicht binnen zwei Wochen und Abmeldung bei Wegzug
- Bundesmeldegesetz § 19: Mitwirkung des WohnungsgebersBestätigung des Wohnungsgebers und ihr Pflichtinhalt
Die Regeln können je nach Staatsangehörigkeit, Arbeit oder Studium und Stadt abweichen. Prüfen Sie die Anforderungen vor dem nächsten Schritt bei der zuständigen Behörde.
